Die Filmproduktionen müssen uns über die ganze Vertragszeit sozialversichern?!

8. März 2007

Wo steht das???“

…fragen immer wieder viele Kollegen, „gibt es was Schriftliches, was Amtliches, ein Urteil, oder so?“

Ja, es wimmelt von Urteilen der Sozialgerichtsbarkeit, denen allen zu Grunde liegt, dass Arbeitnehmer während der Zeit, in der sie weisungsgebunden dem Arbeitgeber zur Verfügung stehen – also zumindest während der Vertragszeit – sozialversicherungspflichtig sind.

Ja, das gilt auch für uns Schauspieler, weil wir Arbeitnehmer sind, und auch da existieren diverse Urteile.

Aber sie sind natürlich sehr individuell auf den konkreten Fall gehalten, mehrere Seiten lang und gespickt mit vielem juristischen Gedöns – mit einem Wort, nicht knackig genug, um einer Filmgeschäftsführung, oder der eigenen Krankenkasse damit auf die Sprünge zu helfen.

Die Institutionen, die über die Sozialversicherungspflicht – auch unsere – von Amts wegen zu entscheiden haben, sind die Sozialversicherungsträger, nämlich

  • die gesetzlichen Krankenkassen, die auch für den Einzug der Sozialabgaben verantwortlich sind,
  • die Deutsche Rentenversicherung Bund (früher BfA, LVA etc.), die auch die Betriebsprüfungen vornehmen,
  • und das Arbeitsamt

Die Spitzenverbände dieser Institutionen treffen sich regelmäßig und stimmen sich ab, wie sie die sozialversicherungsrechtlichen Fragen zu regeln haben. Sie ziehen die Quintessenz aus den Urteilen der Sozialgerichtsbarkeit und verfassen „Niederschriften“ in einer einfachen Sprache, damit auch der kleinste Mitarbeiter ohne juristische Vorbildung die Anweisungen verstehen und befolgen kann.

So haben die Spitzenverbände sich z. B. am 16./17. November 1999 auch um die Sozialversicherungspflicht von Schauspielern gekümmert und unter Punkt 4 ihrer „Niederschrift“ kurz und knackig folgendes festgehalten, was bis heute verbindlich ist:

Niederschrift der Spitzenverbaende der Sozialverischerung (gekürzte Fassung) (PDF)

Niederschrift der Spitzenverbände der Sozialverischerung (branchenübergreifend) (PDF)

Braucht Ihr was Amtliches?!… Dann ladet es runter, druckt es aus, gebt es auch Euren Agenturen, mit diesem Schreiben steht Ihr nicht mehr so nackig da.

Wie gesagt, dieses klare, eindeutige Statement ist nicht die Meinung irgendeines Interessenverbandes, sondern die bis heute gültige Rechtsauffassung der zuständigen oben genannten Behörden, die entsprechende rechtlich verbindliche „Feststellungsbescheide“ erteilen. Wer dagegen ist, müsste schon gegen diese Behörden klagen – viel Spaß!

Übrigens: Der letzte Absatz besagt nicht, die Fälle vor dem 31.12.1999 wären rechtlich anders zu beurteilen, sondern nur dass die Behörden sie von sich aus nicht aufgreifen wollen.