… 3. Frage:

Wenn wir aber unsere schauspielerische Begabung in andere künstlerische Betätigungen einfließen lassen, um etwa eigene Bühnenprojekte zu produzieren, Lesungen zu veranstalten, Schauspielunterricht oder -training zu geben etc., dann sind wir im Zweifel doch selbständig und über die Künstlersozialkasse versicherungspflichtig – eine Sozialkasse, deren Existenzrecht immer wieder in Frage gestellt wird.



