8. Was will Ihre Partei tun, um es den Kunstschaffenden zu ermöglichen, ihre Rechte auch gegenüber Verwertern geltend zu machen, die versuchen, sich dem deutschen Urheberrecht zu entziehen?
Siehe auch Antwort auf Frage 7.

Hier kommt es auf den Einzelfall an. Maßgeblich muss geklärt werden, welchem Recht der Vertrag mit Auslandsbezug unterfällt (internationales Privatrecht). Sollten die vertraglichen Regelungen dem jeweiligen Recht widersprechen, so ist der Vertragspartner auf den Rechtsweg verwiesen, um sein Recht durchzusetzen.



