Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Zahlung der vertraglichen Vergütung, die für die in der Vertragszeit vereinbarten Drehtage vereinbart wurde. Daran ändert auch die Verschiebung des Drehs nichts.
BFFS, ver.di und die Produzentenallianz haben hierzu am 24.03.2020 einen Tarifvertrag geschlossen, auf dessen Basis während des Corona Shutdowns Kurzarbeit vereinbart werden kann. Dadurch können auch Schauspieler*innen, deren Drehs während des Shutdowns verschoben werden, die Möglichkeit erhalten, das Nettoentgelt der Gage der vereinbarten Drehtagesgage über eine Kurzarbeitsgeldvereinbarung zu erhalten. Falls diese Gage aber über 90% der Bemessungsgrenze liegt (West: 6.900 €, Ost: 6.450 €), wird der Nettobetrag dieser Grenze ausgezahlt.
Genauere Informationen hierzu finde ich unter: https://silly-kirch.87-118-120-112.plesk.page/2020/03/24/neuer-tarifvertrag-ermoeglicht-kurzarbeit-und-sorgt-fuer-aufgestocktes-kurzarbeitergeld-am-filmset/