Zunächst habe ich die Möglichkeit, auf erleichterte Weise Leistungen zur Grundsicherung meines Lebensunterhaltes zu beantragen. Die gesetzlichen Voraussetzungen verabschiedet der Deutsche Bundestag am 27.03.2020. Einzelheiten hierzu werden in den nächsten Tagen veröffentlicht.
Bei der Grundsicherung (ALG II) gilt, für einen befristeten Zeitraum bis September, dass Rücklagen nicht zuerst aufgebraucht werden müssen, bevor die Grundsicherung greift. Miet- und Nebenkosten werden in ihrer tatsächlichen Höhe übernommen.
Außerdem hat die Bundesregierung anlässlich der Corona-Krise am Montag ein Hilfsprogramm von mehr als 40 Milliarden Euro für Klein- und Solo-Selbstständige beschlossen, um die Betriebe der Kleinstunternehmen zu retten.
Es geht um die Betriebskosten der kleinen Firmen, der Selbstständigen, der freien Künstler*innen wie Musiker*innen, Fotograf*innen. Sie haben die Möglichkeit, für drei Monate einen Betrag in Höhe von bis zu 9.000 € (von 0 bis 5 Angestellten) oder bis 15.000 € (von 6 bis 10 Angestellten) zu erhalten. Hierbei handelt es sich um nicht zurück zu zahlende Gelder. Die Abwicklung soll unbürokratisch ablaufen.