Schauspieler*innen, die derzeit nicht in Beschäftigung sind, haben die Möglichkeit, sich beschäftigungslos zu melden und – sofern sie die entsprechenden Anwartschaftszeiten erreicht haben – die Zahlung von Arbeitslosengeld zu beantragen.
Außerdem besteht die Möglichkeit, für alle von der Corona Krise Betroffenen auf erleichterte Weise Leistungen zur Grundsicherung des Lebensunterhaltes zu beantragen. Die gesetzlichen Voraussetzungen verabschiedet der Deutsche Bundestag am 27.03.2020. Einzelheiten hierzu werden in den nächsten Tagen veröffentlicht.
Bei der Grundsicherung (ALG II) gilt, für einen befristeten Zeitraum bis September, dass Rücklagen nicht zuerst aufgebraucht werden müssen, bevor die Grundsicherung greift. Miet- und Nebenkosten werden in ihrer tatsächlichen Höhe übernommen.