Meine Dreharbeiten wurden unterbrochen und auf unbestimmte Zeit verschoben. Einen Teil meiner Drehtage habe ich aber schon geleistet, weitere stehen noch aus. Werde ich bezahlt? Und wenn ja für wofür?

Antoine Monot, Jr.
28. März 2020

Grundsätzlich besteht zunächst ein Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Vergütung für die geleisteten Drehtage. Für die noch ausstehenden Drehtage, die in der Vertragszeit nicht stattfinden können und nun verschoben werden sollen, habe ich ebenfalls einen Anspruch auf Vergütung. Dem Grunde nach liegt das Ausfallrisiko beim Produzenten. 

Allerdings besteht die Möglichkeit, zwischen Produzent und Beschäftigten für die ausstehende Vertrags- bzw. Beschäftigungszeit, in der ursprünglich die nun verschobenen Drehtage lagen, eine Vereinbarung über Kurzarbeit zu treffen. Der Produzent kann dann bei der Bundesagentur für Arbeit Kurzarbeit beantragen. 

BFFS, ver.di und die Produzentenallianz haben hierzu am 24.03.2020 einen Tarifvertrag geschlossen, auf dessen Basis während des Corona Shutdowns Kurzarbeit vereinbart werden kann. Dadurch können auch Schauspieler*innen, deren Drehs während des Shutdowns verschoben werden, die Möglichkeit erhalten, das Nettoentgelt der Gage der vereinbarten Drehtage  über eine Kurzarbeitsgeldvereinbarung zu erhalten. Falls diese Gage aber über 90% der Bemessungsgrenze liegt (West: 6.900 €, Ost: 6.450 €), wird der Nettobetrag dieser Grenze ausgezahlt.

Genauere Informationen hierzu finde ich unter: https://silly-kirch.87-118-120-112.plesk.page/2020/03/24/neuer-tarifvertrag-ermoeglicht-kurzarbeit-und-sorgt-fuer-aufgestocktes-kurzarbeitergeld-am-filmset/