Was verstehen wir unter Voll- und Teilverkörperungen, digitale Replikate und digitale Vermischungen?

14. April 2024

Diese Begriffe gewinnen mit dem Einzug Künstlicher Intelligenz (KI) an Relevanz. Sie beziehen sich auf die vier audiovisuellen schauspielerischen Verkörperungskomponenten

  • die gegebene körperliche Erscheinung,
  • die schauspielerische Gestaltung der Animation der körperlichen Erscheinung,
  • der gegebene Stimmklang,
  • die schauspielerische Gestaltung der Stimm- und Sprachführung …

… und wieder auf die bekannte Formel unserer schauspielerischen Tätigkeit – „A verkörpert B, während C zuschaut“.

Vollverkörperung:

Die Formel unserer schauspielerischen Tätigkeit beschreibt im Grunde eine Vollverkörperung, wie es in der Regel beim Theater üblich ist. Die Verkörperung der Rolle B wird nur von einer Person A mit allen vier audiovisuellen schauspielerischen Verkörperungskomponenten dem Publikum C dargeboten.

Stehen wir für die Verkörperung vorm Mikrophon und zwar für ein Medium, das ausschließlich auditive Wahrnehmungen zulässt, wie z. B. beim Radio, wird es sich zumeist auch um eine Vollverkörperung handeln. Denn unsere dargebotene Verkörperung umfasst in jeder Phase beide auditiven Verkörperungskomponenten – unseren gegebenen Stimmklang und unsere Gestaltung der Stimm- und Sprachführung. Diese Komponenten sind in diesem Fall nicht nur ein Teil eines audiovisuellen Werkes wie etwa beim Synchronisieren.

Teilverkörperung:

Wenn an der Verkörperung einer Rolle B nicht nur eine schauspielende Person A, sondern tatsächlich mehrere darstellenden A-Personen beteiligt sind, finden sogenannte Teilverkörperungen statt. So ist es z. B. bei der Herstellung audiovisueller Werke durchaus üblich, eine Filmschauspielerin für bestimmte gefährliche Spielszenen visuell von einer Stuntfrau doubeln oder für den ausländischen Markt akustisch von einer Synchronschauspielerin synchronisieren zu lassen. Im Falle der Teilverkörperung muss die Formel der schauspielerischen Tätigkeit eigentlich zu „A1 + A2 … + An verkörpern zusammen B, während C zuschaut“ erweitert werden.

Digitale Teilverkörperung:

Vollzieht sich mithilfe Künstlicher Intelligenz (KI) eine sogenannte digitale Teilverkörperung, kann noch mikrochirogischer in die gegebenen und in die schauspielerisch gestalteten Verkörperungskomponenten getrennt voneinander eingegriffen werden. Für bestimmte gefährliche Spielszenen werden das gegebene Erscheinungsbild einer Filmschauspielerin sowie die von ihr schauspielerisch gestaltete Mimik extrahiert und auf eine Stuntfrau projiziert. Während die Gestaltung der Animation des Gesichts noch von der Filmschauspielerin stammt, wird die Gestaltung der Animation ihrer restlichen körperlichen Erscheinung von der Stuntfrau übernommen. Für die ausländische Vermarktung des Films erhält die Synchronschauspielerin den originalen Stimmklang der Filmschauspielerin und gestaltet mit ihr die Synchronisation in der fremden Sprache. Solche Beispiele lassen sich beliebig fortführen.

Generative KI kann aber die digitale Teilverkörperung noch weitertreiben und eigenständig einzelne Verkörperungskomponenten beisteuern. Sie kann nicht nur körperliche Erscheinungsbilder bzw. Stimmklänge bearbeiten, von den einen Darsteller*innen extrahieren, um sie auf andere zu projizieren. Generative KI kann auch körperliche Erscheinungsbilder bzw. Stimmklänge neu generieren oder die Gestaltung der Animation solcher gegebenen Verkörperungskomponenten übernehmen. All diese mit generativer KI unterstützten Teilverkörperungen lassen sich auf die Formel herunterbrechen: „A1 + A2 … + An + KI1 + KI2 … + KIn verkörpern zusammen B, während C zuschaut“.

Digitales Replikat:

Ein – wohl mithilfe generativer KI entstandenes – digitales Replikat soll die gegebenen Verkörperungskomponenten (Erscheinung und Stimmklang) einer schauspielenden Person A sowie ihre Art der gestaltenden Verkörperungskomponenten (Animation der Erscheinung bzw. des Stimmklangs) hinreichend nachahmen, um beim Publikum C den Eindruck zu erwecken, die Person A würde die Rolle B aktiv verkörpern, obgleich sie von ihr tatsächlich eben nicht aktiv verkörpert wird.

Oder kurz: Ein Digitales Replikat einer Person A ermöglicht ihre passive oder Schein-Verkörperung der Rolle B, während C zuschaut.

Digitale Replikate bergen für uns Schauspieler*innen das dreifache Risiko, dass für die Darstellung von Rollen,

  1. wir unsere Verkörperungskomponenten gegen eine geringe einmalige oder gar keine Vergütung hergeben sollen,
  2. wir in unserer Kernkompentenz, der Gestaltung von Rollen, nicht bzw. nie mehr aktiv gebraucht werden und
  3. wir dennoch vom Publikum für das künstlerische Ergebnis verantwortlich gemacht werden.
Digitale Vermischung:

Vermischt KI so kleinteilige Verkörperungskomponenten von so vielen Personen zu einer Rolle B, dass ihre Abstammung auf keine dieser Personen mehr zurückzuführen ist, sondern – scheinbar! – von einem neuen schauspielenden Kunstobjekte dargeboten werden, sollten wir nicht mehr von „digitaler Teilverkörperung“, sondern von „digitaler Vermischung“ sprechen.

Wie die digitalen Replikate können auch diese schauspielenden Kunstobjekte für uns zum Problem werden. Sie können aus unseren Verkörperungskomponenten, aber ohne unser Wissen bzw. ohne unsere Kontrollmöglichkeit, ohne unsere Zustimmung und natürlich ohne Vergütung an uns hergestellt werden, um uns dann konkurrenzlos günstig die Rollen wegzuspielen.