
... respektive Ihre Anwältin. – LINA ZAHN, Mitarbeiterin der Kanzlei VERHOEFEN, STÖRKMANN, ANWÄLTE. informiert darüber, was beim Abschluss eines Schauspielervertrages, speziell unter Berücksichtigung der Vereinbarungen des Schauspielertarifvertrages zu beachten ist und wie sich das neue Mindestlohngesetz auf Rückstellungsverträge auswirkt.
Wir bitten wie immer um persönliche Anmeldung per Mail an sven.rothkirch@stammtisch.bffs.de



